Zusammenfassung


Noch zu Lebzeiten seines Vaters gibt Graf Heinrich von Zutphen († ca. 1120) das Lehen Alzey
(nordwestlich von Worms) zurück an Kaiser Heinrich V. und erhält dafür eine Grafschaft in Friesland. Eine Urkunde diesen Tausch betreffend, ist am 28. Dezember 1107 in Aachen ausgestellt und von einer Vielzahl kirchlicher und weltlicher Vertreter unterzeichnet worden.
Bei diesem Tausch wurde ausdrücklich vermerkt, dass nur Graf Heinrich und seine rechtmäßigen Nachkommen die Grafschaft besitzen sollten. Würde er ohne männliche, rechtmäßige Nachkommen versterben, dann sollte ausnahmsweise sein Vater, Graf Otto („der Reiche“), die Grafschaft erhalten. Sollte Otto auch nicht mehr leben, fällt die Grafschaft, ohne jeden Widerspruch, in die Hände des Königs oder Kaisers des Deutschen Reiches zurück.
Da dieses Abkommen von Kaiser Heinrich V. häufig in Zusammenhang gebracht wird mit einer durch Kaiser Arnulf (887-899) ausgestellten Urkunde, wird oft angenommen, dass den Grafen von Zutphen das Lehen zu Alzey auf Grund ihrer Abstammung von den lothringischen Pfalzgrafen zugesprochen wurde.
In der betreffenden Urkunde vom 9. Juni 897 schenkt Kaiser Arnulf die Zehnten von dem königlichen Saalland in Alzey, Schafhausen, Ilbesheim, Rockenhausen und alle dazu gehörenden Dörfer der St. Petruskirche zu Worms. Diese Schenkung machte der Kaiser zu seinem eigenen Gedenken und dem des Grafen Ehrenfried und dessen Frau Adelgunde, denen diese Güter einst gehörten, die ihnen aber durch ein richterliches Urteil, verkündet in der Pfalz von Frankfurt, abgenommen wurden.
Graf Ehrenfried soll als Stammvater der späteren Pfalzgrafen gelten, von denen Ezzo († 1034) der bekannteste ist. Nach ihm wird die Familie als „Ezzonen“ bezeichnet.
Ezzo ist ein Sohn von Hermann, der erstmals in 989 als Pfalzgraf genannt wird. Um 991 heiratet Ezzo Mathilde, eine Tochter von Kaiser Otto II. und vermehrte so sein Vermögen beträchtlich. Ezzos Sohn Ludolf, der vor ihm stirbt, ist zufolge der Brauweiler „Fundatio” mit Mathilde, einer Tochter von Graf Otto „ von Zutphen” verheiratet.
Eine mutmaßliche Tochter von Ludolf und Mathilde war wahrscheinlich verheiratet mit Graf Gottschalk, dem Großvater von Graf Heinrich von Zutphen. Auf diese Weise soll das Lehen von Alzey an die Grafen von Zutphen gekommen sein.
Jedoch, noch von Pfalzgraf Hermann oder dessen Sohn Ezzo, noch von Ludolf ist bekannt, dass sie irgendwelche Besitztümer oder Lehen in Alzey oder in der unmittelbaren Umgebung gehabt haben.

Die oben wiedergegebene traditionelle Betrachtung wurde in den dreiziger Jahren des letzten Jahrhunderts vor allem durch Rudolf Kraft vertreten und von vielen späteren Autoren kritiklos übernommen. In dieser Abhandlung soll diese These nochmals untersucht und auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
Durch einen Vergleich der persönlichen Besitzverhältnisse des Grafen Ehrenfried mit dem Besitz der anderen Großgrundbesitzer in der Umgebung von Alzey, sowie des persönlichen Besitzes der verschiedenen Pfalzgrafen und ihrer Erben soll untersucht werden, ob das Lehen zu Alzey von Graf Heinrich von Zutphen in dieser Konstruktion tatsächlich von Graf Ehrenfried abstammte.

Graf Ehrenfried und seine Frau Adelgunde machten 891 eine Schenkung aan St. Cyriacus zu Worms, zu ihrem eigenen Gedenken und zu dem ihrer Eltern.
Die Tatsache, dass sie ein Precario angehen, ihre Schenkung mit einem deutlich umschriebenen Auftrag versehen und diese Schenkung außerdem ohne Zustimmung ihrer
Verwandten ausführen, macht deutlich, dass sie zum Zeitpunkt der Schenkung kinderlos waren. Eine Abstammung der späteren Pfalzgrafen von Graf Ehrenfried und seiner Frau Adelgunde, muss somit entschieden bestritten werden.
Weiterhin muss bezweifelt werden, ob die von Kaiser Arnulf an die bischöfliche Kirche zu Worms geschenkten Zehnten ursprünglich aus dem persönlichen Besitz von Graf Ehrenfried und Adelgunde stammen. Die Andeutung praedium bedeutet Grundbesitz oder Landgut. In Urkunden aus der königlichen oder kaiserlichen Kanzlerei wird mit praedium kein Unterschied gemacht zwischen persönlichen Gütern oder Reichsgütern, egal ob es einen alten Besitz betrifft oder ob es sich um ein konfisziertes Gut handelt.
Da es sich in diesem Fall um die Konfiszierung der Zehnten des königlichen Saallandes handelt, muss angenommen werden, dass es hier ein Lehen betrifft und sicher nicht den persönlichen Besitz von Graf Ehrenfried und Adelgunde.
Es ist nicht bekannt aus welchem Anlass der Kaiser diese Zehnten konfiszieren ließ und sie dann im Jahr 897 zu seinem eigenen Gedenken und dem von Graf Ehrenfried und Adelgunde an die Petruskirche zu Worms schenkte. Unklar ist ebenfalls, wann das Lehen konfisziert wurde und ob Graf Ehrenfried und Adelgunde zum Zeitpunkt der Schenkung von Kaiser Arnulf noch gelebt haben.
Im Jahre 985 sind die Zehnten auf jedem Fall noch im Besitz der bischöflichen Kirche von Worms. Es gibt keine Urkunden oder andere Quellen, die bestätigen, dass die Pfalzgrafen in dieser Periode irgendeinen Besitz in Alzey oder der Umgebung innehatten.

Erst Pfalzgraf Konrad (1156-1195) erwarb die königlichen Zehnten vom Bischof von Worms.
Pfalzgraf Konrad ist ein Sohn von Herzog Friedrich ll. von Schwaben, der zusammen mit seinem Bruder und späteren König Konrad lll. (1138-1152) als einer der wichtigsten Erben von Kaiser Heinrich V. gilt. In Anbetracht der Absicht von Kaiser Heinrich V. seinen Besitz in diesem Teil des Rheingebietes zu vergrößern, wird auch das ehemalige Lehen Alzey - das er 1107 von Graf Heinrich von Zutphen erworben hat - als Allodium seinem Besitz zugefügt worden sein. Diese Besitztümer sollen zu seinem Nachlass gehört haben und einen Teil davon soll der Sohn von Herzog Friedrich ll., Pfalzgraf Konrad, erworben haben. 

Auch eine Darstellung anderer Großgrundbesitzer, deren Eigentümer an die allodialen Güter von Graf Ehrenfried und seiner Frau Adelgunde grenzten, zeigt, dass der Besitz ein isoliertes Ganzes darstellte. Für eventuelle Erben blieb kein substantieller Nachlass, der die Möglichkeit einer Ausbreitung bot. Man muss davon ausgehen, dass Graf Ehrenfried diesen Besitz durch seine Frau Adelgunde erworben hat und sein ursprüngliches Familiengut wahrscheinlich anderswo lag. Wo der patrimoniale Besitz von Ehrenfried gelegen hat, ist nicht festzustellen.
Es gibt Hinweise, dass Graf Ehrenfried und Adelgunde den Besitz aus einer Erbschaft mit den Saliern und den Matfrieden teilen mussten. Nach der Konfiszierung des Besitzes der Brüder Gerhard und Matfried im Jahr 906, wird um 947 ein Teil davon durch die Salier erworben.
Es ist anzunehmen, dass die Salier in der Umgebung von Alzey und der Wormsgau schon frühzeitig Güter besaßen.
Ein Teil der Güter, die 985 an den schon reichen Besitz des Herzog Otto „von Worms“ zugefügt wurde, kommt über Mathilde, die Ehefrau von Otto’s Sohn Konrad, in die Hände ihrer Enkeltochter Mathilde von Tuszien. Diese Güter um Kaiserslautern hat König Heinrich IV. in 1081 erworben, in dem er alle Besitztümer von Mathilde von Tuszien nördlich der Alpen konfiszierte. Ferner hat Kaiser Heinrich V. sich selbst im Jahre 1111 zum Erbe all ihrer
Besitztümer bestimmt. Schon in 1107 ist dann das Lehen Alzey von Graf Heinrich von Zutphen dazugekommen.

Schlussfolgernd muss festgestellt werden, dass es keinen einzigen Anlass zur Annahme gibt, dass Graf Ehrenfried der Stammvater der späteren Pfalzgrafen ist und genauso wenig sind diese Pfalzgrafen durch ihn in den Besitz des Lehen Alzey gekommen.

Auch eine Auflistung des persönlichen Besitzes der Familie von Pfalzgraf Hermann ergibt keinen Hinweis sie in Verbindung zu bringen mit Rechten in Alzey oder Umgebung.
Nach der Heirat von Hermanns Sohn Ezzo mit Mathilde, Tochter von Kaiser Otto ll. und der Byzantinischen Prinzessin Theophanu, wird es schwierig festzustellen, welcher Besitz aus Mathildes persönlicher Erbschaft kam und welcher aus ihrer Mitgift. Sowie Klotten, das durch Königin Richeza an Brauweiler geschenkt wurde und 814 noch Fiskalgut war.
Dies müsste auch für Cochem gelten, das sie zusammen mit der Vogtei über Klotten Pfalzgraf Heinrich schenkte. Sicher war dies kein pfalzgräflicher Amtsbesitz, wie oft behauptet wird, denn dann hätte Königin Richeza nicht darüber verfügen können.

Eine familiäre Bindung von Pfalzgraf Hermann mit Pfalzgraf Gottfried oder Widerich ist ebenso unwahrscheinlich. Keinerlei Angaben weisen in diese Richtung. Auch die Abstammung des Pfalzgrafen Hermann von Graf Ehrenfried, dessen Rechte zu Alzey durch Kaiser Arnulf eingezogen wurden, ist mittels zeitgenössischer Quellen nicht nachzuweisen.
Eine Verwandtschaft zwischen den Vorfahren von Pfalzgraf Hermann und den Konradinern ist zwar sehr wahrscheinlich, kann aber nicht bewiesen werden.

Aus den Urkunden bezüglich der Gründung des Klosters Ravengiersburg in 1072 geht hervor, dass Graf Berthold (von Stromburg) der Besitzer von Gütern und der Kirche in Alzey war und dass er unter anderem in Rockenhausen Besitz hatte. An diesen Orten hatten auch die Salier ihre Erbgüter. Bemerkenswert ist auch der Besitz von Graf Berthold in Enkirch, wo auch Königin Richeza und Pfalzgraf Wilhelm über Güter verfügten.
Durch die Heirat von Hezelin, Bruder von Pfalzgraf Ezzo und Onkel van Königin Richeza, mit einer mutmaßlichen Schwester von Kaiser Konrad ll., ein Enkelsohn des Salier Herzogs Otto „von Worms“, gelangten einige salische Besitztümer in die Hände von Hezelins Erben. Es ist nicht undenkbar, dass der Vater von Graf Berthold mit einer Tochter von Graf Hezelin verheiratet war.

Am 3. August 1101 findet zu Kaiserswerth eine Zusammenkunft statt, wo außer Kaiser Heinrich IV. zahlreiche kirchliche und weltliche Würdenträger vertreten sind. Sie werden in einer durch den Kaiser ausgefertigten Urkunde für die Abtei von Prüm als Zeugen genannt, wobei Graf Heinrich von Limburg das Gut „Prumizfelt“ an diese Abtei zurückgibt.
Die Liste der weltlichen Zeugen wird angeführt von Herzog Magnus von Sachsen. Ottone de Sutphem wird als erster gräflicher Zeuge genannt, vor Gerhard von Wassenberg, Dietrich von Tomburg, Adolf von Berg, Gerhard von Jülich, Werner von Grüningen, Heinrich von Dietz, sowie Berthold, ein Sohn des Vogtes von Prüm, Graf Berthold.
Dies ist das erste Mal, dass ein Zutphener Graf als solcher in einer Urkunde erwähnt wird.

Einige Jahre später, im Januar 1103, ist Graf Otto „der Reiche“ von Zutphen abermals als erster Zeuge anwesend bei einem Gütertausch zwischen Anselm, Prost von St. Stephanus zu Mainz, und Tietzlinus, Prost vom Kloster Ravengiersburg. Hierbei übertrug Tietzlinus die Kirche von Alzey. Diesmal bezeugt Otto in Gesellschaft des Pfalzgrafen Siegfried, Graf Berthold von Nürings und Waldgraf Emicho.

Wenn der Standpunkt vertreten wird, dass die Grafen von Zutphen das Reichslehen Alzey aus einem Nachlass des pfalzgräflichen Besitzes erworben haben, ist es doch verwunderlich, dass bei dem Tausch dieses Reichslehen in 1107, Pfalzgraf Siegfried von Ballenstedt als Zeuge fehlt, obwohl es sich um ein Gut handelt, dass in seinem Amtsgebiet gelegen haben soll und wichtig sein könnte zur Vervollständigung seines persönlichen Besitzes. Fraglich ist dann auch, ob das Gebiet um Alzey überhaupt zum Einflussbereich der Pfalzgrafen oder deren Vorgänger gehört hat. Die Abwesenheit des Pfalzgrafen kann aber auch damit zusammenhängen, dass der Kaiser die Absicht hatte durch diesen Tausch seinen eigenen, zerstreuten Familienbesitz in diesem Teil des Rheinlands weiter auszubreiten.

Die früheste Verbindung zwischen Alzey und dem pfalzgräflichem Besitz datiert übrigens erst aus der Periode 1194–1198. Dies obwohl angenommen wird, dass Herzog Friedrich ll. von Schwaben, der Vater von Pfalzgraf Konrad (1156–1195), schon 1125 mit dem Bau der großen Burg zu Alzey begonnen haben soll. Dieser Herzog  verweilte des öfteren in Alzey und verstarb dort am 4. April 1147. Herzog Friedrich ll. ist ein Bruder von König Konrad lll. und er ist der Vater von Kaiser Friedrich l. „Barbarossa“. In der „Gesta comitis Ludewici“ wird Graf Ludwig lll. von Arnstein ein Verwandter von Herzog Friedrich ll. genannt. Nach dem Tod Kaiser Heinrichs V. ist Herzog Friedrich ll. der wichtigste Erbe dessen allodialer Besitzungen. Angesichts des Vorhabens von Kaiser Heinrich V. um seinen Besitz an dieser Stelle des Rheins auszubreiten, wird auch das ehemalige Reichslehen Alzey, das nach 1107 als Allodium seinen Besitzungen zugefügt wurde, zu diesem Erbe gehört haben. Ein Teil dieses Erbes soll der Sohn von Herzog Friedrich ll., Pfalzgraf Konrad, erworben haben.
Diese Zusammenhänge wecken nicht unbedingt den Eindruck, dass Alzey schon ab Anfang des zehnten Jahrhunderts ein wichtiger Besitz für die Pfalzgrafen gewesen ist. Die Grafen von Zutphen sind also auf eine andere Weise, als allgemein angenommen wird, an das dortige Reichslehen gekommen. Ihre daran verknüpfte und vermutete Abstammung von den lothringischen Pfalzgrafen kann somit zurecht in Zweifel gezogen werden.

Hier muss ausdrücklich auf eine Urkunde aus dem Jahr 1072 hingewiesen werden, in der Graf Ludwig l. von Arnstein (der Vater von Jutta, die zweite Frau von Graf Otto „der Reiche“ von Zutphen), als Zeuge mitwirkt bei der Schenkung der Kirche von Alzey an den Christophorusaltar der Kapelle zu Ravengiersburg. Zwei Jahre später bekräftigt Erzbischof Siegfried von Mainz die Stiftung – durch Graf Berthold von Stromburg und seiner Frau Hedwig, eine Verwandte des Erzbischofs – von dem Kloster Ravengiersburg und bestätigt seine Besitzungen, worunter die zu Alzey mit ihren Zehnten und übrigen Rechten,
(urbs et ecclesia in loco Alceia cum dote et decimatione illuc pertinente). Die urbs und die (St. Georgs)Kirche lagen auf den Grundfesten eines vormaligen römischen castellum.
Die Schenkung der Kirche von Alzey an Ravengiersburg geschieht im Einvernehmen mit Gräfin Kunigunde, der Witwe von Graf Emicho, und den Miterben Arnulf und Bertram.
Die Formulierung der Stiftungsurkunde und die Mitwirkung der Erben lassen vermuten, dass Graf Berthold und seine Frau Hedwig kinderlos waren.
Gräfin Kunigunde ist möglicherweise die Schwester von Graf Berthold von Stromburg und ihr Mann Emicho ist identisch mit dem gleichnamigen Grafen im Nahegau. Ein Sohn von diesem Ehepaar, Graf Berthold von Nürings, tritt bei einem Tauschabkommen 1103 als Vogt des Klosters Ravengiersburg auf. Zusammen mit seinem Bruder, Waldgraf Emicho, unterzeichnet er nach Graf Otto „der Reiche“ von Zutphen dieses Tauschabkommen. Dieses gemeinsame Auftreten kann man als eine Familienangelegenheit betrachten und deutet auf eine verwandtschaftliche Beziehung deren Ursprung bei der Familie von Graf Berthold von Stromburg gesucht werden muss.
Die Miterben Arnulf und Bertram, die in der Urkunde von 1072 genannt werden, sind möglicherweise Söhne von einer anderen Schwester von Graf Berthold. Möglicherweise sind sie Brüder von Graf Ludwig l. von Arnstein, der bei dieser Schenkung als Zeuge auftritt. Der Bruder Arnulf kann gleichgesetzt werden mit dem gleichnamigen Vogt der Stadt Koblenz.
Sein Neffe, Graf Ludwig ll. von Arnstein, folgt ihm in seinem Amt nach.
Arnulf und Bertram waren Interessenten bei oben genanntem Abkommen, die Schenkung der Kirche von Alzey betreffend. Dieses Interesse wird, ebenso wie die Vogtei von Koblenz, an die Erben ihres Bruders Graf Ludwig I. gefallen sein, worunter Ludwigs jüngste Tochter Judith (Jutta). Diese Handlung wird bestätigt durch eine Aufzählung von Besitztümern von Graf Ludwig lll. von Arnstein in der „Gesta comitis Ludewici“. Unter diesen Besitztümern befindet sich wohl die Jurisdiktion über Koblenz, aber es gibt keinen Hinweis auf irgendein Recht in der direkten Umgebung von Alzey. Letzteres wird inzwischen an andere Erben vererbt sein und auch nicht mehr in Besitz von dem zwischen 1095 und 1110 auftretenden Grafen Ludwig ll. von Arnstein sein.
Es ist sicher kein Zufall, dass sowohl Graf Ludwig l., der Vater von Jutta, als auch Graf Otto „der Reiche“ von Zutphen, bei verschiedenen Abkommen über die Kirche von Alzey anwesend sind. Möglicherweise hatten beide eine bestimmte Verbundenheit zu der Kirche von Alzey. In diesem Licht muss auch die komplizierte Bedingung in der königlichen Urkunde von 1107, bezüglich der Beleihung der Friesischen Grafschaft im Tausch mit dem Reichslehen Alzey, betrachtet werden. Es wird dabei der ausdrückliche Vorbehalt gemacht, dass wenn Heinrich stirbt ohne Erben zu hinterlassen, die Friesische Grafschaft an Graf Otto gehen soll,
wenn dieser dann noch am Leben ist.
Eine Erklärung geben möglicherweise die zu rekonstruierenden Eheverbindungen.
In der „Gesta comitis Ludewici“, der Lebensbeschreibung des 1185 verstorbenen Grafen Ludwig lll. von Arnstein, wird die Ehe einer der sieben Schwestern seines Vaters erwähnt, die in Sutphaniensem transiit comitiam einen Zutphener Grafen heiratet.
Es handelt sich hierbei um Judith (Jutta), die jüngste Arnsteiner Tochter. Sie ist die zweite Ehefrau von Graf Otto „der Reiche“ von Zutphen und die Stiefmutter von Graf Heinrich.
Durch sie soll das nicht näher umschriebene Lehen zu Alzey an Zutphen gekommen sein.
Dieses steht im Widerspruch zu viel gängiger Literatur, in der der Hinweis auf das ehemalige Eigentum des Grafen Ehrenfried im Jahr 897 und das Tauschabkommen aus dem Jahre 1107 zwischen König Heinrich V. und Graf Heinrich von Zutphen, offensichtlich als überzeugender Beweis gelten muss für die These, dass Ludolf, der älteste Sohn des Pfalzgrafen Ezzo und verheiratet mit Mathilde, eine Tochter von Graf Otto „von Zutphen“, im Besitz des Lehen Alzey gewesen sein soll. Mittels einer Tochter von Ludolf und Mathilde – deren Existenz nicht nachgewiesen wird – soll dieses Lehen der Familie von Graf Heinrich zugefallen sein.

Zufolge einer Grabschrift in der Abtei von Brauweiler soll Ludolf, der Sohn von Pfalzgraf Ezzo und Mathilde, die Tochter von Kaiser Otto ll., verheiratet gewesen sein mit Mathildis Ottonis Zutphaniae comitis filia. Ludolf verstarb am 11. April 1031.
Die Geschichte von der Abtei und seinen Stiftern wird ausführlich beschrieben in der „Fundatio monasterii Brunwilarensis“. Auch darin wird behauptet, dass Ludolf mit Mathilde, Tochter von Graf Otto „von Zutphen“ verheiratet war und er mit ihr zwei Söhne hatte, Heinrich und Kuno. Diese sollten kinderlos sterben.
Das Verwandtschaftsverhältnis wird so und nicht anders dargestellt.
Aus nichts wird hier ersichtlich, dass Ludolf und Mathilde eine Tochter oder Töchter hatten,
und dass eine dieser Töchter Gottschalk, den späteren „Herren“ von der Siedlung Zutphen geheiratet hat. Genauso wenig ist nachzuweisen, dass Ludolf jemals Graf von Zutphen gewesen ist. Man kann höchstens aus anderen Quellen die Überwegung entnehmen, dass es vielleicht eine Tochter gab die verheiratet gewesen sein könnte mit Graf Elle (Alveric) von Reinhausen, und dadurch die Großmutter von Königin Sophia (Ehefrau von Gegenkönig Hermann, 1081–1088) wurde.

In einer (falschen) Urkunde aus 1059 werden Graf Gottschalk, seine Ehefrau Adelheid und ihre Kinder Gebehard und Otto, als Nachfolger der Herren von Zutphen genannt. Aus der ausdrücklichen Erwähnung Adelheids ist zu schliessen, dass das nur möglich war, wenn sie dieses Herrschaftsrecht bei ihrer Heirat eingebracht hat.
Da Ludolf, der Sohn von Pfalzgraf Ezzo, Mathilde, eine Tochter von Graf Otto „von Zutphen“, heiratet, und der zweite Sohn von Adelheid den Namen Otto trägt und dieser offenbar seine Mutter in Zutphen nachfolgt, muss man in Betracht ziehen, dass Adelheid eine Schwester von Mathilde gewesen sein kann.

Die Abstammung von Graf Otto „von Zutphen“, der Schwiegervater von Ludolf, Sohn von Pfalzgraf Ezzo, kann leider noch nicht deutlich nachgewiesen werden. Er soll um 1000 gelebt haben und auch um diese Zeit aufgetreten sein. Also zur Zeit der turbulenten Epoche von Adela „von Hamaland“ und ihrem Mann Balderich in betreffender Region. Er müsste dann in Beziehung stehen mit dem Zutphener Zweig der Grafen von Hamaland. Davon ist allerdings nichts bekannt.

In dieser Studie wird versucht nachzuweisen, dass es keine direkte Verbindungslinie gibt – was die Verwandtschaftsverhältnisse und Besitzungen betrifft – zwischen den lothringischen Pfalzgrafen und den Grafen von Zutphen, wie es traditionell aus der Übertragung des Reichslehen Alzey um 1107 abgeleitet wird. Der Besitz in Alzey kam nach Zutphen durch die zweite Ehe von Graf Otto „der Reiche“ mit einer Tochter des Grafen von Arnstein. Dieser wiederum stammte aus dem Erbe von Graf Berthold von Stromburg (Ravengiersburg), der wohl mit Alzey in Verbindung gebracht werden kann.


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